Mit KMS vom 09.07.2020 hat das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus erklärt, dass bis einschließlich Januar 2021 keine Schullandheimaufenthalte und anderen Schülerfahrten stattfinden sollen.
Das Bayerische Schullandheimwerk teilt die Auffassung, dass die Durchführung von Schülerfahrten wegen des Gesundheitsschutzes sehr gut überlegt werden muss und man insbesondere bei den Schülerinnen und Schülern kein Risiko eingehen darf. Wenig Verständnis haben wir jedoch für die Begründung, die in dem KMS angeführt wird. Wird doch pauschal unterstellt, dass Schülerfahrten nicht geeignet für die Erteilung von Unterricht und den Ausgleich von pandemiebedingten Unterschieden im Lernfortschritt seien. Das mag für viele Fahrten in Gruppenunterkünfte gelten, bei denen freizeit- und erlebnispädagogische Inhalte sowie touristische Aktivitäten im Zentrum stehen. Für Aufenthalte in den 30 Bayerischen Schullandheimen trifft die Begründung nicht zu, auch wenn sie immer wieder mit diesen Unterkünften undifferenziert in einen Topf geworfen werden.
Das Hauptaugenmerk der Bayerischen Schullandheime liegt auf dem Unterricht, sowohl was das breite lehrplanbezogene Bildungsangebot als auch die den schulischen Erfordernissen entsprechenden räumlichen Gegebenheiten und Ausstattungen der Häuser anbelangt. Schullandheimaufenthalte in unseren Schullandheimen sind keine zusätzliche Belastung, sondern entlasten Schulen und Familien. Viele Lehrkräfte, die zu uns kommen, wissen das und haben deshalb enttäuscht auf das KMS und die notgedrungene Absage ihres Aufenthaltes reagiert.
Wir setzen darauf, dass ab Februar 2021 wieder Schullandheimaufenthalte erlaubt werden, und hoffen, dass dies die Corona-Pandemie zulässt. Die Bayerischen Schullandheime sind hierfür jedenfalls gut gerüstet.