Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat am 08.04.2020 ein Schreiben an alle Schulen, Staatsinstitute und Studienkollegs verschickt. Das Schreiben enthält die Empfehlung, dass „bereits gebuchte Schülerfahrten und Schüleraustauschmaßnahmen, die nach dem 19. April 2020 bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020 stattfinden würden, … aufgrund der dynamischen, nicht abzusehenden Entwicklung grundsätzlich abgesagt oder – sofern möglich – auf das nächste Schuljahr verschoben werden“ sollten.
Weiterhin heißt es, dass „derzeit keine neuen Schülerfahren und Schüleraustauschmaßnahmen vertraglich verbindlich abgeschlossen werden (dürfen), unabhängig davon, wann diese stattfinden sollen“. Allerdings sind „Planungen für das kommende Schuljahr (2020/2021), die problemlos rückgängig gemacht bzw. kostenfrei storniert werden können“ zulässig.
Die Durchführung von Schullandheimaufenthalten im Schuljahr 2020/21 wird also nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Das bringt auch der letzte Satz des Schreibens auf Seite 9 zum Ausdruck: „Überdies hoffen wir natürlich auf eine weitere Entwicklung, die im kommenden Schuljahr die Durchführung der schulischen Fahrtenprogramme und Schüleraustauschmaßnahmen wieder wie geplant zulässt.“ Das Bayerische Schullandheimwerk empfiehlt deshalb allen Schulklassen, die im nächsten Schuljahr gerne ins Schullandheim fahren möchten, diese Frage mit dem jeweiligen Schullandheim zu klären.
Außerdem enthält das Schreiben des Ministeriums Regelungen zur Erstattung von Aufwendungen für nicht angetretene Schülerfahrten und Schüleraustauschmaßnahmen an die Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Schülerinnen und Schüler.
Eine PDF-Datei des Schreibens finden Sie hier.